Halten und Parken – bitte Vorschriften beachten
Aus aktuellem Anlass erinnert die Gemeinde Kammeltal an die geltenden Regeln zum Halten und Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Bitte beachten Sie: Auch ein kurzes Anhalten – etwa „nur schnell zum Einkaufen oder Abholen“ – ist an vielen Stellen nicht erlaubt.
Wo ist Halten verboten?
Halten dürfen Sie insbesondere nicht:
- an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen,
- in scharfen Kurven,
- auf Ein- und Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Wichtig: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten anhält, gilt rechtlich als parkend.
Wo ist Parken verboten?
Parken ist zum Beispiel nicht erlaubt:
- entgegen der Fahrtrichtung,
- auf Grünflächen am Straßenrand,
- im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (bis 5 m Abstand, bei Radwegen 8 m),
- wenn markierte Parkflächen dadurch blockiert werden,
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten (auf schmalen Straßen auch gegenüber),
- vor Bordsteinabsenkungen,
- an Bushaltestellen,
- auf Wendeplatten,
- in Feuerwehrzufahrten.
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten – es sei denn, es ist ausdrücklich durch Schilder oder Markierungen erlaubt.
Besondere Regelungen
- Schwere Fahrzeuge (über 7,5 t) und größere Anhänger dürfen in Wohngebieten nachts (22:00–06:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen nicht regelmäßig parken.
- Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen maximal zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt werden (außer es ist anders ausgeschildert).
Bitte helfen Sie mit, Straßen freizuhalten und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Rettungsdienste und Fußgänger – zu gewährleisten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!