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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Kammeltal, Landkreis Günzburg,

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat am 14.02.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgestellt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.112.309,00

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.164.061,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  400 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  400 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  310 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 10.05.2024, Nr. 20 AZ.: 9412.0 der Gemeinde zur Veröffentlichung zurückgegeben. Die Haushaltssatzung enthielt keine genehmigungspflichtigen Teile nach Art. 67 bzw. Art 71 GO.

III.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 107) in Ettenbeuren, Burgauer Straße 12, 89358 Kammeltal, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auf.

Kammeltal, 28.06.2024
gez.
Thorsten Wick
Erster Bürgermeister