Zum 01. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst.
Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigste Neuerung bringt vor allem die Wohnungsgeberbestätigung mit sich.
Das amtliche Formular für die Bestätigung des Wohnungsgebers liegt im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, Zi.Nr. 101, zur Abholung und auf der Homepage der Gemeinde zum Download (www.kammeltal.de) bereit. Das ausgefüllte und vom Wohnungsgeber unterschriebene Formular ist zur Anmeldung unbedingt notwendig.