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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 28/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Halten und Parken auf Straßen

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Kammeltal nochmals auf die Vorschriften für das Halten und Parken gemäß § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) hin.

Auch „nur kurz zum Einkaufen oder Abholen“ ist dies nicht zulässig!

Das Halten ist unzulässig:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Das Parken ist unzulässig:

  • entgegengesetzt zur Fahrtrichtung,
  • in Grünflächen am Straßenrand,
  • vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbankanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  • vor Bordsteinabsenkungen,
  • an Bushaltestellen,
  • in Feuerwehrzu- und -abfahrten.

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht gestattet, außer es wird durch Verkehrszeichen oder Markierungen erlaubt.

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Sondergebieten, die der Erholung dienen, das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Mit Kraftfahrzuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Wir bitten um Beachtung.