I.
Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) hat der Gemeinderat am 18.03.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgestellt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 9.978.909,00 € | |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 6.527.000,00 € | ab. |
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 300 v. H. |
2. Gewerbesteuer | 310 v. H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Günzburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 23.06.2026, Nr. 13 AZ.: 9412.0 der Gemeinde zur Veröffentlichung zurückgegeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 bzw. Art. 71 GO.
III.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt während des ganzen Jahres in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 103) in Ettenbeuren, Burgauer Straße 12, 89358 Kammeltal, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich auf.