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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachweise über die Räumung der Hauskläranlagen

Für Betreiber von Hauskläranlagen ist es nach wie vor erforderlich der Gemeinde zu bestätigen, dass der Fäkalschlamm ordnungsgemäß entsorgt wird.

Alle Betreiber dieser Anlagen, die bisher für das Jahr 2023 noch keinen Nachweis vorgelegt haben, werden deshalb gebeten, dies bis zum 01.10.2023 bei der Gemeinde Kammeltal (Rathaus), Ettenbeuren, Burgauer Straße 12 (Frau Keppeler), zu erledigen.