Der Freistaat Bayern gewährt den rechtsfähigen, gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält, auch für das Jahr 2024 Zuwendungen, die sogenannte Vereinspauschale.
Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale beim Landratsamt Günzburg für das Jahr 2024.
Auf der Internetseite unter www.landkreis-guenzburg.de/vereinspauschale kann der Antrag heruntergeladen und gleichzeitig ausgefüllt werden. Zudem sind hier detaillierte Informationen zur Vereinspauschale zu finden.
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist am
Freitag, 1. März 2024.
Der Antrag muss vollständig sein, d.h. alle Angaben und Anlagen enthalten. Die Gemeinde Kammeltal empfiehlt den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen, um eventuell im Prüfungsverfahren festgestellte Mängel vor dem Stichtag 1. März 2024 noch rechtzeitig beheben zu können.