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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 30/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Rückschnitt von Sträuchern im Bereich Gehweg- und Fahrbahnraum und Reinigungspflicht von Gehwegen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der gemeindlichen Straßenreinigungsverordnung Gehwege und Straßenrinnen wöchentlich zu reinigen und von Unkraut und Laub zu befreien sind.

Darüber hinaus erfordert es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in den Gehweg bzw. Fahrbahnraum hineinragende Sträucher oder Äste bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Auf die Schadenersatzpflicht der Grundstückseigentümer bei Unfällen wird hingewiesen.