Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der gemeindlichen Straßenreinigungsverordnung Gehwege und Straßenrinnen wöchentlich zu reinigen und von Unkraut und Laub zu befreien sind.
Darüber hinaus erfordert es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in den Gehweg bzw. Fahrbahnraum hineinragende Sträucher oder Äste bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden. Auf die Schadenersatzpflicht der Grundstückseigentümer bei Unfällen wird hingewiesen.