Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Abwasserverband Mindel-Kammel“ hat in der Sitzung vom 27.03.2025 eine 5. Änderung der Verbandssatzung des Abwasserverbands Mindel-Kammel vom 15.07.2002 beschlossen.
Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 4 KommZG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung weisen wir darauf hin, dass der Landkreis Günzburg als Aufsichtsbehörde die Änderung in seinem Amtsblatt Nr. 30 vom 25. Juli 2025 veröffentlicht hat.