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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 33/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beantragung von Personalausweis und/oder Reisepass

Ausweispflicht

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der sogenannten Ausweispflicht. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Ausweise wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus!

Beantragung

Personalausweise können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Kammeltal beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit alleinigem Wohnsitz bzw. der Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen zwei und vier Wochen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern.

Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen, u.a. da Fingerabdrücke aufzunehmen sind. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag beantragen, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.

Unterlagen

  • Personenstandsurkunde: Falls für Sie durch unsere Behörde noch kein Ausweis ausgestellt wurde, benötigen wir eine Personenstandsurkunde, um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Das kann eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde sein. Auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch ist geeignet. Sofern wir für Sie einen Reisepass ausgestellt haben, entfällt der Datenabgleich.
  • Bisheriger Ausweis oder Pass: Als Identitätsnachweis brauchen wir auch Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis.
  • Ein aktuelles digitales Lichtbild von einem zertifizierten Fotodienstleister. Auch eine Lichtbilderstellung im Bürgerbüro ist möglich. Die Verwaltungsgebühr beträgt hierfür sechs Euro.Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung der Lichtbildaufnahmegeräte im Bürgerbüro für Babys und Kleinkinder nicht geeignet ist, um valide Passbilder zu erhalten. Hier wird der Gang zum Fotografen empfohlen.

Gültigkeit

Personalausweise und Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise und Reisepässe sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Vorläufige Reisepässe sind max. 1 Jahr gültig.

Bitte beachten Sie!

Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise, sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten. Danke!