Ausweispflicht
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises sein. Man spricht hierbei von der sogenannten Ausweispflicht. Der Personalausweis wird zur Feststellung Ihrer Personalien benötigt. Sonstige Ausweise wie z.B. Führerscheine und Dienstausweise reichen hierzu nicht aus!
Beantragung
Personalausweise können Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Kammeltal beantragen, vorausgesetzt Sie sind mit alleinigem Wohnsitz bzw. der Hauptwohnung bei uns gemeldet. Die Herstellung selbst erfolgt durch die Bundesdruckerei in Berlin und dauert zwischen zwei und vier Wochen. Sie sollten sich daher rechtzeitig um die Ausstellung neuer Dokumente kümmern.
Zur Beantragung eines Personalausweises müssen Sie bei uns persönlich erscheinen, u.a. da Fingerabdrücke aufzunehmen sind. Jugendliche, die ihren Personalausweis vor dem 16. Geburtstag beantragen, benötigen die Zustimmung der Eltern bzw. des Sorgeberechtigten. Hierzu müssen diese im Bürgerbüro ebenfalls persönlich erscheinen und den Antrag mit unterschreiben. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche die Beantragung selbständig vornehmen.
Unterlagen
Gültigkeit
Personalausweise und Reisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer der Personalausweise und Reisepässe sechs Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt. Vorläufige Reisepässe sind max. 1 Jahr gültig.
Bitte beachten Sie!
Sie müssen immer im Besitz eines gültigen Ausweises oder Passes sein. Wir empfehlen Ihnen daher die Gültigkeit Ihrer Dokumente nicht erst kurz vor Antritt einer Urlaubsreise, sondern regelmäßig zu überprüfen. So ersparen Sie sich unnötige Kosten. Danke!