Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert es, in die Gehwege bzw. in den Fahrbahnraum hineinragende Sträucher oder Äste bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und die Lichtraumprofile des öffentlichen Verkehrsraums unbedingt freizuhalten.
Aus gegebenem Anlass werden alle Grundstücksbesitzer aufgerufen, ihr Anwesen auf übermäßigen Überhang zu überprüfen und auch die Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen freizuschneiden.
Auf die Schadenersatzpflicht der Grundstückseigentümer bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen wird hingewiesen. Auch die Unwettersituation erfordert es, hierbei besondere Sorgfalt walten zu lassen.