Die DB Netz AG (Projektträgerin) hat bei der Regierung von Schwaben als höherer Landesplanungsbehörde die Verfahrensunterlagen (Text- und Kartenteil) zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens eingereicht. Die Unterlagen enthalten auch die Darstellung der vier von der DB Netz AG geplanten Trassenvarianten, davon zwei auf Teilabschnitten mit alternativen Linienführungen.
Nähere Angaben zu dem geplanten Vorhaben u. a. zur Bedeutung für den Schienenverkehr, zu den Varianten, zur technischen Ausführung und zu den von der Projektträgerin erwarteten Auswirkungen auf die Umwelt, sind den Verfahrensunterlagen zu entnehmen. Im Rahmen der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen auch auf der Internetpräsenz der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de unter „Service – Raumordnung, Regionalplanung – laufende und abgeschlossene Raumordnungsverfahren“ eingestellt.
Die Verfahrensunterlagen (13 Leitzordner) liegen gem. Art. 25 Abs. 5 Sätze 1 und 2 BayLplG in der Gemeindeverwaltung Kammeltal, 1. Stock, Zimmer 105, Anschrift: Burgauer Straße 12, 89358 Kammeltal zur Einsicht
vom 26. September 2023 bis 25. Oktober 2023
während folgender Zeiten öffentlich aus:
| Montag bis Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag | zusätzlich 16:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Das Bahnprojekt erweist sich wegen der Vielzahl kommunaler und fachlicher Betroffenheiten im Raum zwischen Ulm/Neu-Ulm und Augsburg als ein Vorhaben mit erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit. Planungen dieser Wirkungsrelevanz sind vor der Entscheidung über ihre Zulässigkeit in einem Raumordnungsverfahren zu überprüfen (Art. 24 Abs. 1 und Abs 2. Satz 1 BayLplG) Die Regierung von Schwaben hat daher mit Schreiben vom 7. September 2023 das Raumordnungsverfahren eingeleitet.
Im Raumordnungsverfahren prüft die Regierung von Schwaben die raumbedeutsamen Auswirkungen des Bahnprojektes, mit Einbeziehung der von der Projektträgerin eingebrachten Trassenvarianten, unter überörtlichen Gesichtspunkten, einschließlich der überörtlich raumbedeutsamen Umweltbelange; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft (Art. 2 Ziff. 1, Art. 24 Abs. 2 Sätze 2 und 4 BayLplG).
In der Folge sind technische und fachliche Detailfragen sowie Entschädigungs- und Enteignungsfragen nicht Prüfgegenstand im Raumordnungsverfahren. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
Das Ergebnis dieses Raumordnungsverfahrens in Form einer landesplanerischen Beurteilung greift den in diesem Fall vorgeschriebenen weiteren Verfahren nicht vor und ersetzt weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit, sich im Rahmen der von Ihnen wahrzunehmenden Belange zu dem Bahnprojekt bis spätestens 30. Oktober 2023 mit einer schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde Kammeltal oder der Regierung von Schwaben zu äußern.
Stellungnahmen auf elektronischem Wege übermitteln Sie bitte an:
ROV_ABS_NBS_ULM_AUGSBURG@reg-schw.bayern.de
Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
Die Regierung wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegeben werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. Im nachfolgenden Zulassungsverfahren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevante Hinweise zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahme anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet.