Das Landratsamt Günzburg veranlasst für Samstag, 25. Januar 2025, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes. Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“, ein auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Länge, zu hören sein.
Für Sirenensignale gilt:
• Auf- und abschwellender Ton (1 Minute) bedeutet: „Es besteht eine Gefahr. Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen und Meldungen in weiteren Warnmedien (z.B. NINA-App)“
• Dauerton (1 Minute) bedeutet: „Entwarnung, die Gefahr besteht nicht mehr.“
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.
Beide Sirenensignale (Feuerwehralarm und Warnung der Bevölkerung) können über die Homepage des Landkreises Günzburg unter
https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz/ angehört werden.