Die Gemeinde Kammeltal möchte den Bericht der Günzburger Zeitung vom 20. September 2024 richtigstellen:
Die pauschale Behauptung, die Gemeinde „erhöht die Grundsteuer“ stimmt so nicht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung vom 17. September 2024 den Hebesatz für die Grundsteuern A und B von je 400 % im Jahr 2024 auf jeweils 300 % im Jahr 2025 gesenkt. Von einer Erhöhung kann hier keine Rede sein. In der Gemeinde Kammeltal sind die Hebesätze seit dem Jahr 2000 nicht mehr verändert worden, während im Landkreisdurchschnitt der Hebesatz von 355 (2016) auf 359 (2022) für die Grundsteuer A, sowie für die Grundsteuer B von 335 (2016) auf 344 (2022) erhöht wurde.
Die Erhöhung der tatsächlichen Einnahmen entsteht dadurch, dass durch die Eigenauskunft der Grundstückseigentümer das Finanzamt den sogenannten Grundsteuermessbetrag anhand geltender Berechnungsgrundlagen neu ermittelt hat. Die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss und muss sich an die Vorgaben des Finanzamts halten.
Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuermessbeträge für das Jahr 2025 erhöhen bzw. verringern sich diese im Regelfall im Gegensatz zum Jahr 2024. Die Aussagen der Landespolitik aus dem Jahr 2018 „die Grundsteuerreform würde aufkommensneutral“ durchgeführt, fanden in einer Zeit statt, in der die Steuereinnahmen ständig gestiegen sind. Dies ist seit der Coronapandemie und der Ukrainekrise nicht mehr der Fall, im Gegenteil. Auch sind die Kommunen, wie jeder private Haushalt auch, von den Kostensteigerungen bei Energie, Handwerkerrechnungen usw. genauso betroffen.
Sollten Sie bei Ihrem vom Finanzamt ausgestellten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag einen viel höheren Messbetrag als in den Vorjahren finden, überprüfen Sie bitte die Angaben. Wenn Sie berechtigte Zweifel an der Berechnung haben, besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Grundsteueränderungsanzeige zu stellen. Die Vordrucke und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ zu finden.