Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es laut Reinigungs- und Sicherungsverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit untersagt ist, öffentliche Straßen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen. Insbesondere in der Erntezeit ist dies nicht immer möglich. Wir bitten jedoch die verursachten Verunreinigungen selbst wieder zu beseitigen.
Da in unserer Gemeinde die Reinigungsflächen vieler Anwohner bis zur Straßen- bzw. Fahrbahnmitte gehen, bitten wir auch aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme dringend darum, die öffentlichen Straßen und Wege sauber zu halten bzw. nach Beendigung der Maßnahmen wieder in sauberen Zustand zu bringen.