Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat am 25.7.2023 die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009 beschlossen. Diese wird hiermit amtlich bekannt gemacht:
Auf Grund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 8.12.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 13.12.2017 wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
(1) Der Beitrag beträgt
| a) | pro m² Grundstücksfläche — 1,42 €/m² |
| b) | pro m² Geschossfläche — 6,73 €/m² |
§ 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 5 m³/h 54,00 €/Jahr
bis 10 m³/h 90,00 €/Jahr
bis 16 m³/h 135,00 €/Jahr
über 16 m³/h 225,00 €/Jahr
§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 3,05 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.