über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost“, Gemeinde Kammeltal, OT Wettenhausen, Fassung vom 11.10.2022, im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in seiner Sitzung am 11.10.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Wettenhausen Nord-Ost", Fassung 11.10.2022, mit den in dieser Sitzung nach Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des BP vom 26.04.2022 beschlossenen Änderungen, gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst gemäß Darstellung in nachstehender Planzeichnung die Gesamtfläche der Grundstücke Fl. Nr. 683 und 683/4 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nr. 679, 679/2 und 679/4, Gemarkung Wettenhausen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, Fassung 11.10.2022, liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
27.10.2022 bis 28.11.2022
im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, 89358 Kammeltal, OT Ettenbeuren, Burgauer Str. 12, Zimmer 105, während der Geschäftszeiten öffentlich aus.
Diese Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können in der o. g. Frist auch auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter http://www.kammeltal.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in Textform vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen während der Auslegungsfrist bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1, Buchstabe e (DSGVO), i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das mit o. a. Unterlagen ebenfalls öffentlich ausliegt und auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter http://www.kammeltal.de eingesehen werden kann.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| Schutzgut | Umweltbezogene Information | Wesentliche Inhalte |
| Boden, Fläche | Umweltbericht | Auswirkungen der Versiegelung |
| Baugrunduntersuchung | Untergrundbeschaffenheit | |
| Stellungnahme LRA | Bodenmanagement, Altlasten | |
| Wasser | Umweltbericht | Versickerung, Auswirkungen auf das Grundwasser, Niederschlagswasserbeseitigung, |
| Stellungnahme LRA | Niederschlagswasserbeseitigung, Wasser-schutzgebiete, Überschwemmungsgebiete | |
| Stellungnahme WWA | Überschwemmungsgefahr | |
| Baugrunduntersuchung | Hydrogeologische Verhältnisse, Versickerungsmöglichkeiten | |
| Klima/Luft Klimaschutz | Umweltbericht | Auswirkungen auf das Kleinklima, Gehölzbestände |
| Pflanzen, Tiere | Umweltbericht | Auswirkungen auf Fauna und Flora, Veränderung für Brut- und Wohnstätten sowie Nahrungs-habitate und Jagdgebiete freilebender Tiere |
| Stellungnahme LRA | Artenschutz, Ortsrandeingrünung | |
| Landschaft Landschaftsbild | Umweltbericht | Integration ins Landschaftsbild |
| Stellungnahme LRA | Landschaftliche Einbindung, artenschutzrechtliche Belange, Eingriffsregelung | |
| Mensch | Umweltbericht | Schalltechnisch relevante Auswirkungen, Luftemissionen |
| Stellungnahme LRA | Emissions- u. immissionensschutzfachl. Belange, Störfallverordnung | |
| Schallt. Untersuchung | Immissions-/Emissionsschutz Mensch, Wohnen |
Die diesen Arten umweltbezogener Informationen zugrundeliegenden Unterlagen/Fachberichte sind Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan und liegen mit dem Bebauungsplan aus. Ebenso die bei der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) nach § 4(1) BauGB eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen.
Weiterhin wurde im ausliegenden Umweltbericht eine Eingriffsbilanzierung erstellt und die für den Ausgleich des Eingriffes notwendigen Kompensationsfaktoren auf Grundlage des Leitfadens für die "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" ermittelt.
| Ausliegende Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen: | |
| • | Umweltbericht von Herrn Dipl. Ing. FH Hans Marz vom 23.09.2022 (kurz "Umweltbericht") |
| • | Baugrundgutachterliche Stellungnahme der Geotechnischen Ing.Gesellschaft Prof. Schuler, Dr. Ing. Gödecke mbH vom 16.09.2022 (kurz "Baugrundgutachten") |
| • | Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro Kottermair GmbH vom 12.09.2022 (kurz "schallt. Untersuchung") |
| • | Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 12.07.2022 (kurz "Stellungn. WWA") |
| • | Stellungnahme Landratsamt Günzburg vom 17.08.2022 (kurz "Stellungn. LRA") |
Gemeinde Kammeltal, den 19.10.2022