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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden nach § 58 c Soldatengesetz jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

▪Familienname ▪Vornamen ▪gegenwärtige Anschrift.

Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden, eine Begründung ist nicht notwendig und kann im Rathaus der Gemeinde Kammeltal, Zimmer-Nr. 101-Bürgerbüro, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingelegt werden.