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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Vor Beginn der kalten Jahreszeit dürfen wir informieren:

Wir weisen auf die Verordnung der Gemeinde Kammeltal über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) hin. Die Verordnung können Sie jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Kammeltal unter Ortsrecht einsehen.

Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück unmittelbar erschließenden Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Anlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Es darf kein Schnee oder Eis auf die Fahrbahn geworfen werden.

Außerdem werden alle Kraftfahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen zu parken, sondern sie in den Garagen oder auf den zum Grundstück gehörenden Stellplätzen abzustellen, damit die Durchführung eines geordneten Winterdienstes gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere während der Nachtstunden in den Wintermonaten und für Dauerparker, die den Fahrern der Schneeräumfahrzeuge den Dienst erschweren.

Auch die Gemeinde Kammeltal kommt ihrer Räum- und Streupflicht gem. Art. 51 Bayer. Straßen- und Wegegesetz nach. Um einen zügigen Winterdienst gewährleisten zu können, lässt es sich nicht vermeiden, dass am Fahrbahnrand Schneewälle entstehen oder Grundstückseinfahrten und andere Zugänge zu geräumt werden.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Ihre Gemeinde Kammeltal