Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Wendeflächen generell freigehalten werden müssen. Es muss immer die Möglichkeit bestehen, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge sowie Winterdienstfahrzeuge ungehindert wenden bzw. fahren können und nicht von parkenden Fahrzeugen oder anderem behindert werden.