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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Verschmutzung von Straßen durch Pferdekot und andere Tiere

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass öffentliche Straßen (auch Radwege, Gehwege und Brücken) von Verunreinigungen, insbesondere von Pferdekot und anderen Hinterlassenschaften frei zu halten sind.

Gemäß § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese Verschmutzungen vom Reiter/Halter des Tieres zu beseitigen, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Gemäß § 3 Abs. 2 b) Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Kammeltal ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.

Auch im Hinblick auf die Sauberkeit der Straßen wird darum gebeten, die Ausscheidungen zu entfernen.