Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass öffentliche Straßen (auch Radwege, Gehwege und Brücken) von Verunreinigungen, insbesondere von Pferdekot und anderen Hinterlassenschaften frei zu halten sind.
Gemäß § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese Verschmutzungen vom Reiter/Halter des Tieres zu beseitigen, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken. Gemäß § 3 Abs. 2 b) Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Kammeltal ist es verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen.
Auch im Hinblick auf die Sauberkeit der Straßen wird darum gebeten, die Ausscheidungen zu entfernen.