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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Führen von Hunden

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach Ortsvorschrift der Gemeinde Kammeltal zum Führen von Hunden, Kampfhunde (Art. 37 Abs. 1 Satz 2 LStVG) sowie große Hunde innerhalb der geschlossenen Ortschaft, auf öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen (auch Feldwege), Straßen oder Plätzen ständig an der Leine zu führen sind.

Große Hunde sind erwachsene Hunde mit mind. 50 cm Schulterhöhe, soweit sie keine Kampfhunde sind. Erwachsene Tiere der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gelten stets als große Hunde.

Unberührt davon bleiben speziellere ortsrechtliche Regelungen sowie die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen, wie zum Beispiel

  • Allgemeinde Pflicht zur Beaufsichtigung jedes Hundes nach §§ 833, 834 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB
  • Pflicht, Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen sofort zu beseitigen nach Art. 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz -BayStrWG
  • Gebot, Hunde vom Straßenverkehr fernzuhalten nach § 28 Straßenverkehrsordnung -StVO
  • Verbot der Beunruhigung des Wildes durch freilaufende Hunde nach § 19a Bundesjagdgesetz -BJagdG

Im Hinblick auf ein friedliches und sicheres Miteinander dürfen wir um Beachtung bitten.