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Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erlass einer Friedhofsgebührensatzung

Gemeinde Kammeltal

Friedhofsgebührensatzung (FGS)

der Gemeinde Kammeltal

vom 11.11.2025

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Kammeltal folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1) Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren.

(2) Als Friedhofsgebühren werden erhoben:

a)

Grabnutzungsgebühren (§ 4)

b)

Bestattungsgebühren (§ 5)

c)

Sonstige Gebühren (§ 6)

§ 2 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist,

a)

wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b)

wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c)

wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d)

wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

(3) Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren von der nutzungsberechtigten Person zu tragen.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1) Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar

a)

bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung (FS),

b)

bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c)

bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2) Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

(3) Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(4) Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Grabnutzungsgebühr

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Grabarten

Grabgebühr

a)

Einzelgrab

45,00 €

b)

Familiengrab

95,00 €

c)

Urnenrohrgrab (Urnenrohr)

35,00 €

d)

Urnenerdgrab (Stein u. Einfassung)

40,00 €

e)

Urnenstelen

110,00 €

f)

Baumurnengrab

75,00 €

g)

anonyme Urnenerdgrabstätte

35,00 €

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5 Jahre ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr nach Abs. 1 erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

(3) Erlischt ein Nutzungsrecht vorzeitig, so erfolgt keine Rückerstattung der Nutzungsgebühren.

§ 5 Bestattungsgebühren

(1) Die Gebühr für die Benutzung eines Leichenhauses beträgt pauschal 50,00 €.

(2) Alle anfallenden Dienstleistungen um die Bestattung (z.B. Belegung, Öffnung und Schließung des Grabes, Überführung usw.) werden direkt durch das beauftragte Bestattungsunternehmen in Rechnung gestellt.

§ 6 Sonstige Gebühren

(1) Die Gebühr für Kontrollaufgaben im Friedhofsbereich zur ordnungsgemäßen Überführung einer Leiche nach auswärts beträgt 50,00 €.

(2) Für die Erlaubnis zur Umbettung wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

(3) Für Sonderleistungen, für die diese Satzung keine Gebühr vorsieht, kann die Gemeinde gesonderte Vereinbarungen über die Erstattung der Kosten treffen.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.06.2010 außer Kraft.

Gemeinde Kammeltal

Kammeltal, 12.11.2025

gez. Wick

Erster Bürgermeister