Titel Logo
Amtsblatt Gemeinde Kammeltal
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis

der Gemeinde Kammeltal (Kostensatzung)

vom 11.11.2025

Die Gemeinde Kammeltal erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis:

§ 1

Die Gemeinde Kammeltal erhebt für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die sie in Ausübung hoheitlicher Gewalt vornimmt (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen).

§ 2

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Kommunales Kostenverzeichnis, KommKVz), das Anlage zu dieser Satzung ist. Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, beträgt die Gebühr fünf bis fünfundzwanzigtausend Euro.

§ 3

Die Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21. März 2013 außer Kraft.

Kammeltal, den 12.11.2025

gez. Wick
Erster Bürgermeister