Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV); Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024
Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat die neuen Bodenrichtwerte zusammengestellt.
Gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV sind die Bodenrichtwerte einen Monat lang in den Gemeinden öffentlich auszulegen.
Die Bodenrichtwerte sind im Zeitraum 13.12.2024 bis 17.01.2025 in der Gemeinde Kammeltal, Bauamt, Zimmer-Nr. 105, zu den üblichen Geschäftszeiten ausgelegt.
Auf das Recht von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB), wird hingewiesen.