Der Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Kammelgruppe hat am 27.11.2023 die 1.Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 07.12.2015 beschlossen:
Aufgrund der Artikel 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Kammelgruppe folgende:
1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 07.12.2015 wird wie folgt geändert:
§ 6 erhält folgende Fassung:
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche — 0,68 €/m²
b) pro m² Geschoßfläche — 3,40 €/m²
§ 9 a Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 5 m³/h — 36,00 €/Jahr
bis 10 m³/h — 90,00 €/Jahr
bis 16 m³/h — 144,00 €/Jahr
über 16 m³/h — 228,00 €/Jahr
§ 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungs-einrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 0,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.