Ihr Profil
Sie sind unvoreingenommen, selbständig und gesundheitlich geeignet?
Ihre Aufgabe
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns bis zum 10.03.2023 mit beiliegendem Formular per Post oder per E-Mail.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 08221/95-858 oder -893 oder per Mail an Jugendamt@landkreis-guenzburg.de zur Verfügung.
Weiterer Informationen zur Tätigkeit als Jugendschöffe finden Sie unter www.Schoeffenwahl.de
Von der Jugendschöffenwahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.