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Stadtjournal Neumarkt
Ausgabe 11/2025
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Diese neuen Fristen und Regeln sollten Strom-Kunden bei einem Umzug kennen

- Anzeige - (DJD). Wer einen Umzug plant, hat viel um die Ohren: Umzugsunternehmen oder -helfer organisieren, Kisten packen, die alte Wohnung streichen. Schließlich noch Behörden, Vertragspartner, Familie und Freunde informieren. Bei so viel Stress gerät der Stromvertrag schnell in Vergessenheit - doch ab sofort sollte man dieses Thema unbedingt rechtzeitig mit auf die Aufgabe-Liste nehmen. Der Grund sind neue regulatorische Vorgaben, die zum 6. Juni 2025 in Kraft getreten sind: Bisher war es möglich, den Ein- und Auszug auf eine Verbrauchsstelle für Strom rückwirkend vorzunehmen. Nun müssen Kundinnen und Kunden ihren Einzug in jedem Fall vorher anmelden.

Umzug möglichst frühzeitig anmelden

Die Meldung sollte man möglichst früh vor dem geplanten Umzugstermin vornehmen, empfiehlt der Energieversorger E.ON - je frühzeitiger, desto reibungsloser kann der Wechsel erfolgen. Auf diese Weise stellen Verbraucher sicher, dass sie ihren bestehenden Stromliefervertrag einfach mitnehmen und nahtlos weiternutzen können. Unter www.eon.de etwa finden sich weitere umfassende Informationen und Tipps für Stromkunden. Gut zu wissen: Der aktuelle Stromvertrag mit seinen Detailregelungen und der vereinbarten Kündigungsfrist bleibt bei einem Umzug unverändert bestehen. Erfolgt keine rechtzeitige Meldung, wird die neue Wohnung vorübergehend vom jeweiligen Grundversorger beliefert - selbst wenn es sich dabei nur um wenige Tage handelt. Für die alte Wohnung bleibt man ohne rechtzeitige Abmeldung bis zum Tag der Stromvertragskündigung dafür verantwortlich, den anfallenden Stromverbrauch zu bezahlen.

Ohne MaLo-ID geht künftig nichts mehr

Die neuen Regeln verfolgen das Ziel, den technischen Wechselprozess des Stromanbieters zu beschleunigen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID: Sie ist in ihrer Funktionsweise vergleichbar mit der IBAN für ein Bankkonto und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Stromanschlusses. Sie ist künftig für jede An-, Ab- oder Ummeldung des Energieliefervertrags erforderlich. Verbraucher finden die elfstellige MaLo-ID auf ihrer Stromrechnung bzw. in den Vertragsunterlagen, am Zähler selbst ist die Angabe nicht abzulesen. Tipp: Bei einem Umzug ändert sich die MaLo-ID, denn sie ist nicht personenbezogen, sondern an die jeweilige Anschlussstelle gebunden. Verbraucher erhalten die MaLo-ID der neuen Wohnung vom Vermieter, den Vormietern oder direkt vom zuständigen Netzbetreiber. Auch in den Vertragsunterlagen des neuen Energieanbieters kann sie enthalten sein.