Titel Logo
Stadtjournal Neumarkt
Ausgabe 12/2023
Sonderseiten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Büchenbach

Gewährleistungszeit nach dem Hausbau nicht ungenutzt verstreichen lassen

(DJD). Nach den aufregenden Tagen des Hausbaus folgt der Einzug ins Traumhaus. Doch mit dem Abschluss der Bauphase und der förmlichen Bauabnahme beginnt ein weiterer wichtiger Zeitraum für Hausbesitzer: Die Gewährleistungszeit. Sie ist gesetzlich festgelegt auf fünf Jahre, in denen der Bauunternehmer oder Bauträger für Mängel oder Baufehler haftet, die innerhalb dieser Zeit auftreten. Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), weist darauf hin, dass ein Großteil der Bauschäden tatsächlich erst nach dem Ende der Bauzeit festgestellt wird - es lohnt sich also, während der ersten Jahre im eigenen Zuhause genau hinzusehen. Er erklärt, worauf Neueigentümer achten sollten.

Mängel nicht auf die leichte Schulter nehmen

Baumängel, die während des Baus entstanden sind und danach festgestellt werden, sollten sorgfältig schriftlich festgehalten, mit Fotos und Unterlagen dokumentiert und dem Bauunternehmen per Einschreiben übermittelt werden. So hat man einen Nachweis, dass die Mängelrüge zugestellt wurde. Während der Gewährleistungszeit kann das ausführende Bauunternehmen dann aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen. Hierzu sollte ihnen eine Frist gesetzt werden. Hält der Unternehmer diese nicht ein, kann unter Umständen Schadenersatz verlangt werden. Auch kleinere Problemstellen sind zu beachten, denn sie könnten sich mit der Zeit verschlimmern, zu erheblichen Folgeschäden führen oder den Wert der Immobilie schmälern. Reparaturkosten, die dann womöglich erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erforderlich werden, lassen sich nicht mehr einfordern.

Sachverständige Beratung auch in der Gewährleistungszeit

Um die Qualität des neuen Hauses abzusichern, empfiehlt Stange eine baubegleitende Qualitätssicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen bereits während der Bauphase. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen. Da es für Laien nicht immer ganz einfach ist, die Bauqualität fachkundig zu beurteilen, kann der Berater auch während der Gewährleistungsphase hinzugezogen werden, wenn ein Verdacht auf Mängel besteht. Stange empfiehlt, spätestens im letzten Jahr vor deren Ablauf nochmals einen Gebäudecheck mit dem Bauherrenberater durchzuführen. So ist sichergestellt, dass nichts übersehen wird und dass eventuelle Forderungen zur Mängelbeseitigung termingerecht und rechtssicher an den Bauunternehmer gestellt werden.

--- Kurzfassung o. Überschrift ---

(DJD). Endlich ist der Einzug in das Traumhaus geschafft. Mit dem Abschluss der Bauphase und der förmlichen Bauabnahme beginnt ein weiterer wichtiger Zeitraum für Hausbesitzer: die fünfjährige Gewährleistungszeit, in denen der Bauunternehmer oder Bauträger noch für Mängel oder Baufehler haftet. Erik Stange, Pressesprecher des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), weist darauf hin, dass ein Großteil der Bauschäden erst nach dem Ende der Bauzeit festgestellt wird - es lohnt sich also, rechtzeitig vor Fristablauf eine Hausbegehung mit einem unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einem BSB-Bauherrenberater, durchzuführen. So kann die Beseitigung von Mängeln termingerecht und rechtssicher eingefordert werden. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen.