Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. Das Landratsamt Neumarkt weist darauf hin, dass für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe eine Erstattung der Schulwegkosten möglich ist - vorausgesetzt, die jährliche finanzielle Belastung der Familie überschreitet bestimmte Grenzen. Diese sogenannte Familienbelastungsgrenze liegt aktuell bei 320 Euro pro Schüler bzw. 490 Euro pro Familie und Schuljahr. Eltern, die für den Schulweg ihrer Kinder - bei einer einfachen Entfernung von mehr als drei Kilometern - Fahrkarten selbst erworben haben, können somit unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung beantragen. Ein Beispiel: Wird ein 365-Euro-Ticket genutzt, liegt die Eigenbeteiligung unter der Belastungsgrenze - es können also mindestens 45 Euro erstattet werden. Die Familienbelastungsgrenze entfällt, wenn ein Unterhaltsleistender für mind. drei Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbarer Leistungen hat oder wenn ein Unterhaltsleistender oder der Schüler selbst Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) hat. Wichtig: Der Antrag auf Kostenerstattung für das Schuljahr 2024/2025 muss spätestens bis zum 31. Oktober 2025 beim Landratsamt eingegangen sein. Nach Fristablauf ist eine Erstattung nicht mehr möglich.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.landkreis-neumarkt.de, per Telefon unter der 09181 470-1214 bzw. -1173 oder per E-Mail unter schuelerbefoerderung@landkreis-neumarkt.de.