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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen
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Einhebetermin für die Grund- und Gewerbesteuer

Nach den einschlägigen Gesetzen ist die Grund- und Gewerbesteuer mit einer Jahresrate am

15. Februar 2023

zur Zahlung fällig. Nachdem keine Barzahlungen in der Stadtkasse mehr vorgenommen werden können, werden Sie gebeten, die Steuern bei den örtlichen Geldinstituten einzuzahlen.

Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Bitte machen Sie von dem Abbuchungsverfahren Gebrauch.

Auskunft erteilt die Stadtkasse. Die Bankkonten sind:

Sparkasse Mainfranken Würzburg IBAN: DE40790500000190001081 BIC: BYLADEM1SWU

Hypo-Vereinsbank Würzburg IBAN: DE72790200760001467158

BIC: HYVEDEMM455

Raiffeisenbank Main-Spessart IBAN: DE04790691500005701660

BIC: GENODEF1GEM

Wir weisen darauf hin, dass Steuern Bringschulden sind und die Einzahlung bis zum o.g. Termin erfolgen muss.

Karlstadt, 24. Januar 2023
Stadt Karlstadt
Michael Hombach
Erster Bürgermeister