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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes "Kita Eußenheimer Straße“ der Gemarkung Karlstadt; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB,

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat am 28. April 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Kita Eußenheimer Straße" der Gemarkung Karlstadt beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Umgriff der Bebauungsplanaufstellung ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 922, 922/7, 916/2, 916, 998/2,998/3, 999, 997 Teilfläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13b BauGB (Abrundungsverfahren).

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.01 während der allgemeinen Dienstzeiten unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich vom 25. Januar 2023 bis 27. Februar 2023 zur Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom

25. Januar 2023 bis einschließlich 27. Februar 2023

in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.01 während der allgemeinen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dienstzeiten sind:

Montag - Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich.

Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) unter dem Menüpunkt "Bauen und Wohnen", Rubrik "Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden. (Vollständiger Link http://www.karlstadt.de/direkt.asp?Art=3277).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von Jedermann abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der endgültigen Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Karlstadt, 17. Januar 2023
Michael Hombach
Erster Bürgermeister