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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 10/2023
Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Brücklein II“ in der Gemarkung Karlburg

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat am 28. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Brücklein II“ in der Gemarkung Karlburg beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 16. Februar 2023 gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.-Nr. 3768. Gegenstand der Aufstellung ist die Verwirklichung von drei Baugrundstücken.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Brücklein II“ wurde in der Zeit vom 24. Februar 2023 bis einschließlich 31. März 2023 gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss am 14. November 2023 behandelt. Die Planung wurde entsprechend der daraus resultierenden Beschlussfassung überarbeitet.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Grünordnungsplan, Umweltbericht uns spezielle Artenschutzrechtlicher Prüfung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

12. Dezember 2023 bis einschließlich 17. Januar 2024

in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Dienstzeiten sind:

Montag-Dienstag

08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr

Mittwoch

08.00 – 13.00 Uhr

Donnerstag

08.00 – 12 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

Die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich.

Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) unter dem Menüpunkt „Bauen und Wohnen“, Rubrik „Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden (http://www.karlstadt.de/direkt.asp?Art=3277).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von Jedermann abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der endgültigen Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen und insbesondere die der Behörden in Bezug auf umweltbezogene Informationen sowie die dazu gefassten Beschlüsse des Ausschusses für Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft vom 14. November 2023 liegen ebenso öffentlich aus.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Karlstadt, 4. Dezember 2023
Stadtverwaltung Karlstadt
Michael Hombach
Erster Bürgermeister