Die Amtsdauer der Jugendschöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Es sind daher die Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028 neu zu wählen.
Zu diesem Zweck hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Main-Spessart eine Vorschlagsliste zu erstellen, die dem für die Wahl zuständigen Amtsgericht übermittelt wird. Der Jugendhilfeausschuss trifft seine Auswahl aus den beim Amt für Jugend und Familien eingehenden Bewerbungen.
Die Jugendschöffen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Amt eines Jugendschöffen sollen solche Personen nicht berufen werden, die zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht im Landkreis Main-Spessart wohnen. Außerdem sollen Jugendschöffen zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 70 Jahre alt sein.
Personen, die an der Ausübung des Jugendschöffenamtes interessiert sind, können sich bis spätestens 20. März 2023 beim
Amt für Jugend und Familien Main-Spessart,
Marktplatz 8,97753 Karlstadt,
schriftlich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben.
Dazu sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
| • | Familienname |
| • | Geburtsname |
| • | Vorname |
| • | Familienstand |
| • | Geburtsdatum |
| • | Geburtsort |
| • | Beruf |
| • | Staatsangehörigkeit |
| • | Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer |
| • | Kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung |
| • | Eventuell frühere Schöffentätigkeit von bis |
| • | Telefonnummer |
Nach Möglichkeit soll für die Bewerbung das einheitliche Bewerbungsformular unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ verwendet werden.
Nähere Auskünfte erteilt Herr Götz vom Amt für Jugend und Familien Main-Spessart unter der Telefonnummer 09353 793-1516.