Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat am 28. Juli 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Brücklein II" in der Gemarkung Karlburg beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2022 die Vorentwürfe des Bebauungsplanes „Am Brücklein II“ in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gestimmt. Parallel werden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Gegenstand der Aufstellung ist die Verwirklichung von drei Baugrundstücken auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 3768
Der Umgriff der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Darstellungen zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im Regelverfahren vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich vom 24. Februar 2023 bis 31. März 2023 zur Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom
24. Februar 2023 bis 31. Februar 2023
in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienstzeiten sind:
Montag - Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich.
Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) unter dem Menüpunkt "Bauen und Wohnen", Rubrik "Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden. (Vollständiger Link http://www.karlstadt.de/direkt.asp?Art=3277).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von Jedermann abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der endgültigen Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben
(§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.