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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes nach Neuaufstellung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat am 28. Mai 2020 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes nach der Neuaufstellung, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Stetten II“ beschlossen. Gegenstand der Aufstellung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die Errichtung von Freifeld-Photovoltaikanlagen.

Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 9, 97080 Würzburg, ausgearbeitete Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag mit dem Datum vom 28. Mai 2020, zuletzt geändert am 21. Januar 2021 wurde in der Zeit vom 8. Februar 2021 bis einschließlich 12. März 2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Ausschuss für Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft am 19. Oktober 2021 behandelt. Die Planung wurde entsprechend der daraus resultierenden Beschlussfassung überarbeitet und erhält das Datum vom 24. November 2022.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der Sichtfeldanalyse und der Alternativflächenprüfung Freifeldphotovoltaik liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 24. Februar 2023 bis einschließlich 31. März 2023

in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, während den allgemeinen Dienststunden

Montag - Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

oder nach Vereinbarung zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Fragen zu den ausliegenden Unterlagen können auch telefonisch als auch per E-Mail geklärt werden.

Außerdem können die Planunterlagen zum Flächennutzungsplan der Stadt Karlstadt unter folgendem Link vom 24. Februar 2023 bis einschließlich 31. März 2023 abgerufen werden: http://www.karlstadt.de/direkt.asp?Art=3277

Der Umgriff der Planung ist folgender Darstellung zu entnehmen:

Gegenüber der Planung vom 28. Mai 2020, letzte Änderung am 21. Januar 2021, wurden folgende Ergänzungen vorgenommen:

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Es wurde eine Alternativflächenprüfung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Karlstadt durchgeführt. Diese ist als Anlage 4 Bestandteil des Bebauungsplanes.

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Für den Planungsbereich wurde eine Sichtfeldanalyse durchgeführt. Diese Sichtfeldanalyse ist als Anlage 3 ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplanes.

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Im östlichen Anschluss an die Sondergebietsfläche wurden Flächen für CEF-Maßnahmen zum Schutz des Lebensraumes für Feldhamster und Bodenbrüter festgesetzt.

Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen und insbesondere die der Behörden in Bezug auf umweltbezogene Informationen sowie die dazu gefassten Beschlüsse des Ausschusses für Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft vom 19. Oktober 2021 liegen ebenso öffentlich aus.

Die umweltbezogenen Informationen sind dabei:

Landschaftsschutz / Naturräume

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Stellungnahme der Regierung von Unterfranken vom 10. März 2021:

(Bedenken bezüglich der Lage innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes sowie der Auswirkung auf das Landschaftsbild und die umliegenden Naturräume.)

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Stellungnahme des regionalen Planungsverbandes vom 12. März 2021:

(Bedenken bezüglich der Lage innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes sowie der Auswirkung auf das Landschaftsbild und die umliegenden Naturräume.)

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Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart / Städtebebauung/Bauleitplanung vom 5. Februar 2021:

(Bedenken bezüglich der Lage innerhalb des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und der Auswirkung auf das Landschaftsbild, Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung, Berücksichtigung des Grundsatzes der Anbindung an vorhandene belastete Standorte, bandartige Belastung des Talraumes, Auswirkungen auf die Kulturlandschaft, vorgeschlagene Ansiedlung an anderer Stelle. Es wird die Erstellung einer Alternativflächenprüfung für das gesamte Gemarkungsgebiet Karlstadt gefordert.)

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Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart / Naturschutz vom 5. Februar 2021:

(Bedenken bezüglich der Lage in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und der Nähe zu einem Landschaftsschutzgebiet, Auswirkungen auf das Landschaftsbild.)

Natur und Artenschutz

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Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 8. März 2021:

(Anmerkung zur Durchgängigkeit der Einfriedung durch Kleintiere, zum ausreichenden Abstand der Module untereinander, zum Verzicht auf Pestizide und Herbizide, zum Ausgleich bei Flächeninanspruchnahme mit Vorkommen der Feldlerche, zum Erhalt von Ackerwildkräutern.)

Wasserrecht

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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 9. März 2021:

(Anmerkungen zur Ableitung von Oberflächenwasser.)

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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 2021:

(Anmerkung zur Erhaltung möglicher landwirtschaftlicher Drainagen.)

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Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd vom 15. Februar 2021:

(Anmerkung zur Ableitung von Oberflächenwasser im Bereich des Bahnkörpers.)

Boden

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Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart / Naturschutz vom 5. Februar 2021:

(Inanspruchnahme von Böden mit Bodenwerten von 68 und damit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit.)

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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 9. März 2021:

(Anmerkungen zur Nichtinanspruchnahme von Böden mit Hoher Ertragsfähigkeit und allgemeine Anmerkungen zum Bodenschutz.)

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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8.März 2021:

(Inanspruchnahme von Böden mit Bodenwerten von 65 bis 68 und damit hoher natürlicher Ertragsfähigkeit, Erhalt der bestehenden Oberbodenschicht, Sicherstellung der vollständigen Entfernung sämtlicher Anlagenteile nach Einstellung des Betriebs der Anlage, Vorschläge zur landwirtschaftlichen Nutzung der Grünbereiche zwischen den Modulen.)

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Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 8. März 2021:

(Anmerkung zur bevorzugten Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern, Aufständerung der Anlagen ohne Bodenversiegelung und vollständige Rückbaubarkeit der Anlagen, zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme von nicht mehr als 5 % der gesamten Agrarfläche, zum Verzicht auf den Anbau von Energiepflanzen und den Betrieb von Biogasanlagen.)

Immissionsschutz

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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 2021:

(Anmerkungen zur Duldung von landwirtschaftlichen Emissionen aus der umliegenden ackerbaulichen Nutzung.)

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Stellungnahme des Bund Naturschutz vom 8. März 2021:

(Anmerkung zu Blendwirkung gegenüber der Wohnbebauung.)

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Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd vom 15. Februar 2021:

(Anmerkungen zu Immissionen aus dem gewöhnlichen Bahnbetrieb und Hinweise zur Kostenübernahme bei erforderlichen Schutzmaßnahmen.)

Verkehrssicherheit / Schutz bestehender Verkehrseinrichtungen

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Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg vom 17. Februar 2021:

(Anmerkung zu Blendwirkungen auf den Straßenverkehr und zu Leitungsquerungen unter der Staatsstraße.)

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Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. März 2021:

(Sicherstellung der uneingeschränkten Beibehaltung der land- und forstwirtschaftlichen Verkehrswege.)

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Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien Region Süd vom 15. Februar 2021:

(Anmerkung für mögliche Querungen der Bahntrasse, Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bei Baumaßnahmen, Einhalten der Sicherheitsvorschriften, technischen Bedingungen und einschlägigen Regelwerke, Aufrechterhaltung der uneingeschränkten Planungs-, Errichtungs- und Wartungsmöglichkeiten der Bahnanlagen, Verhindern des widerrechtlichen Betretens der Bahnanlage; Sicherstellung, dass keine Beeinträchtigungen des Bahnbetriebes oder der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes entstehen.)

Energieversorgung

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Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH vom 01. März 2021

(Anmerkungen zum Leitungsverlauf und Hinweise zur Einspeisung.)

Sonstige umweltbezogene Informationen:

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Umweltbericht zum Flächennutzungsplan als Anlage 1 der Begründung vom 08.05.2020, zuletzt geändert am 24. November 2022

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Sichtfeldanalyse zum Flächennutzungsplan als Anlage 4 vom 24. November 2022

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Alternativflächenprüfung Freiflächenphotovoltaik vom 12. Mai 2022

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Beschluss des Ausschusses für Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaft vom 19. Oktober 2021.

Während der Zeit der Auslegung können Anregungen der Öffentlichkeit schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Karlstadt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Karlstadt, 16. Februar 2023
Michael Hombach
Erster Bürgermeister