Gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Dieser Bericht soll den Umfang der wirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt Karlstadt für ihre Bürgerinnen und Bürger transparent machen.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2022 wurde dem Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Bericht liegt
bis zum 30. August 2024
im Rathaus, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt,
Erdgeschoss, Zimmer Nr. E.01
zur öffentlichen Einsichtnahme auf.