Kartierungen der Flora und Fauna im Bereich des Vorschlagskorridors im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung im Landkreis Main-Spessart in den Gemeinden Gössenheim, Karlstadt, Arnstein, Eußenheim, Gräfendorf, Karsbach und Gemünden a. Main.
Termine: Ende Februar bis November 2024
Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind in der gesamten Dauer des Zeitraums betroffen.
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden im Lauf des Jahres 2024 Kartierungen der Flora und Fauna vorgenommen.
Art und Umfang der Kartierungen
Erfassung der Fauna: Die faunistischen Erfassungen dienen der Kartierung von Vorkommen planungsrelevanter Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken). Die Flächen werden zu diesem Zweck in der Zeit von Ende Februar bis Ende November mehrmals begangen. Die Anzahl der Begehungen pro Fläche ist abhängig von den zu erfassenden Arten. Für die Erfassung der Fledermäuse müssen Waldflächen nachts aufgesucht werden. Die faunistischen Erfassungen finden auf Probeflächen statt, die größtenteils entlang des Vorschlagskorridors im Abschnitt B liegen. Teilweise können vereinzelte Bereiche auch außerhalb dieses Korridors liegen.
Erfassung der Flora
Im Rahmen der floristischen Erfassungen werden Biotoptypen, gesetzlich geschützte Biotope, Lebensraumtypen nach EU-FFH-Richtlinie und eingriffsrelevante Pflanzenarten kartiert. Die Flächen werden zu diesem Zweck einmalig in der Zeit von April 2024 bis September 2024 begangen. Die floristischen Erfassungen liegen ebenfalls entlang des Korridors. Zudem ist es erforderlich, dass die floristischen Erfassungen mindestens 100 Meter beidseitig des Trassenverlaufs durchgeführt werden. Dabei können in geringem Umfang auch Flächen kartiert werden, die leicht außerhalb des Korridors liegen. Die floristischen Flächen befinden sich in allen Gemeinden entlang des Vorschlagkorridors im Abschnitt B.
Beauftragte Firmen
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Energie GmbH. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Nutzung von Grundstücken
Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im
Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Gesetzliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
Für Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen wenden Sie sich an: Herrn Thomas Wagner, Telefon: 0921 50740-2424,
E-Mail: fuldamain@tennet.eu
Internet: www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung
Anmeldung zum Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung