lm Zusammenhang mit der am 8. Oktober 2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Meldewesen (Bundesmeldegesetz - BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz i. V. m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Stadt Karlstadt
Sicherheit und Ordnung -Wahlen-
Zum Helfenstein 2
97753 Karlstadt
Weiterhin ist die Beantragung auch online über das Bürgerserviceportal auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) möglich. Auf der Bürgerportalseite befindet sich der elektronische Antrag unter dem Stichwort „Übermittlungssperre".
Für weitere Fragen steht lhnen Frau Lamprecht unter der Telefonnummer 09353 7902-1205 oder per E-Mail unter lamprecht.teresa@karlstadt.de oder ewo@karlstadt.de gerne zur Verfügung.
Rathaus, Zum Helfenstein 2, EG - Zimmer Nr. E.06
Öffnungszeiten:
Montag-Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr