Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat am 26. Januar 2023 die 6. Änderung des Bebauungsplanes/Grünordnungsplanes "Heßheimer Weg II, Teil A" der Gemarkung Karlburg beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Gegenstand der Änderung ist die Festsetzung des Bezugspunktes für die Wand-, Fußboden- und Firsthöhe der jeweiligen Grundstücke.
Der Umgriff der Bebauungsplanänderung ist der nachfolgenden Darstellungen zu entnehmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 3729/1, 3730, 3731, 3738/1, 3738, 3739
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vorgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.01 während der allgemeinen Dienstzeiten unterrichten. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich vom 11. April 2023 bis 15. Mai 2023 zur Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom
11. April 2023 bis einschließlich 14. Mai 2023
in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.01 während der allgemeinen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienstzeiten sind:
Montag - Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich.
Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) unter dem Menüpunkt "Bauen und Wohnen", Rubrik "Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren" eingesehen und heruntergeladen werden. (Vollständiger Link http://www.karlstadt.de/direkt.asp?Art=3277).
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von Jedermann abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der endgültigen Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.