Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Karlstadt folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 35.748.000 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 13.452.000 EUR
| (1) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Karlstadt wird auf 1.098.000 Euro festgesetzt. |
| (2) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke wird auf 564.000 Euro festgesetzt. |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.900.000 Euro festgesetzt.
Nicht belegt.
| (1) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt. |
| (2) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Eigenbetriebes Stadtwerke Karlstadt nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 Euro festgesetzt. |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wurde vom Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 6. April 2023, Az. 21-027.0.19-23 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tag der Veröffentlichung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer E.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Hebesatzung vom 30. November 2011 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 380 v.H. | |
| b) für die Grundstücke (B) | 400 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 380 v.H. |