Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Stadtrat mit Beschluss vom 2. März 2023 die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Karlstadt (Freibad-Gebührensatzung) erlassen.
Die Satzung wurde am 5. April 2023 im Rathaus Karlstadt, Neubau Stadtwerke, Zum Helfenstein 2, Zimmer 1.22, niedergelegt und konnte dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Die Satzung ist auf der Internetseite der Stadt Karlstadt veröffentlicht.
Die Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.