Die Vorschlagsliste der Stadt Karlstadt zur Auswahl der Schöffinnen/Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit
vom 2. Mai bis 11. Mai 2023
bei der Stadtverwaltung Karlstadt, Zimmer E.06,
Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum
19. Mai 2023
schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der
Stadtverwaltung Karlstadt, Zimmer E.06,
Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
erhoben werden.
Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach den entsprechenden Nummern der Schöffenbekanntmachung vom 27. Oktober 2022 (BayMBI. 2022 Nr. 672) entweder nicht aufgenommen werden durften (Nummer 3) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummern 4 sowie 5.1 bis 5.6).