Die Stadt Karlstadt muss im Rahmen ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten einmal jährlich alle Grabsteine in den städtischen Friedhöfen auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Diese Überprüfung soll Unfallgefahren durch nicht mehr sicher stehende Grabsteine wirksam begegnen und tragischen Unfällen vorbeugen.
Entsprechend den einschlägigen Vorschriften sind Grabmale, da sie der Witterung und anderen Einwirkungen das ganze Jahr über ausgesetzt sind, nach der Frostperiode vom Friedhofsträger auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale muss der Grabstein einem vorgegebenen Prüfdruck standhalten.
Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt durch die Stadt Karlstadt nunmehr seit einigen Jahren mit dem sogenannten „Kipptester“. Der „Kipptester“ bzw. die eingesetzte Technik garantiert eine genaue und auch nachvollziehbare Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Sofern Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs mit einem gelben Hinweisaufkleber versehen. Zusätzlich wird der Grabnutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt und um eine umgehende Instandsetzung des Grabsteins – innerhalb einer Frist von vier Wochen – gebeten.
Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Grabsteine, die der vorher beschriebenen Überprüfung nicht standgehalten haben, wieder ordnungsgemäß befestigt und verbolzt werden. Die Arbeiten sollten von Steinmetzbetrieben ausgeführt werden.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verfügungsberechtigten nach entsprechender Mitteilung durch die Stadt Karlstadt, dass ihr Grabmal nicht mehr als standsicher gilt, für alle Schäden, die durch ihren Grabstein ausgehen, allein und allumfassend haften.