Im o. a. Verfahren sollen in nächster Zeit die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter gewählt werden, deren Zahl auf je 6 Personen festgelegt wurde.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind; sie müssen nicht Grundstückseigentümer im Verfahrensgebiet oder Landwirte sein.
Interessierte, die Bereitschaft zur Annahme dieses Ehrenamtes zeigen, können ihren Wahlvorschlag unter Angabe des Namens, Vornamens und der vollständigen Adresse bis spätestens 12.06.2026 unter bauamt@karlstadt.de, telefonisch unter 09353 7902-1302 oder postalisch an die Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, einreichen.
Die Aufnahme in den Wahlvorschlag ist nicht Bedingung für die Wählbarkeit. Der vorgedruckte Wahlzettel wird auch Leerzeilen enthalten, in die andere Namen eingetragen werden können.
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.