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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 4/2026
Sitzungsberichte
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Stadtverwaltung

Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Wurzgrund 8

Um dem Bedarf an Wohnraum gerecht zu werden, plant die „Karschter Wohnen Baugenossenschaft eG“ die Errichtung einer Wohnanlage mit 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 8 und 12 Wohneinheiten, einem Nebengebäude und 27 Pkw-Stellplätzen im Wurzgrund 8. In der südwestlichen Grundstücksecke ist die Errichtung eines Kinderspielplatzes geplant, dessen Größe sich nach der Spielplatzsatzung der Stadt Karlstadt richtet.

Die Planung stimmt in folgenden Punkten nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Hierfür hat der Bauherr entsprechende Befreiungsanträge eingereicht:

  1. Überschreitung der zulässigen Wandhöhe
  2. Errichtung eines dritten Vollgeschosses
  3. geringfügige Überschreitung der zulässigen bebaubaren Fläche (GRZ 2) und der Geschossflächenzahl (GFZ)
  4. geänderte Höheneinstellung
  5. teilweise Überbauung der privaten Grünfläche

Des Weiteren wird beantragt, die nachzuweisenden Stellplätze auf Grund des vorgelegten Mobilitätskonzeptes zu reduzieren.

In der Sitzung des Stadtrates wurden alle Abweichungen erläutert und besprochen. Der neue „Bauturbo“, der regelt, dass unter gewissen Umständen eine Änderung des Bebauungsplanes entfällt, kann angewendet werden. Beim „Bauturbo“ handelt es sich um ein befristetes Gesetz, das Kommunen ermöglicht, Wohnprojekte auch ohne Änderungen im Bebauungsplan zu genehmigen und Nachverdichtungen zu erleichtern. Ziel sind schnellere Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau.

Voraussetzung ist unter anderem, dass alle baurechtlichen, nachbarschaftlichen und städtebaulichen Belange im Vorfeld mit der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt und diesen in der Planung Rechnung getragen wurde. Diese Voraussetzung wurde bei dem vorliegenden Bauprojekt erfüllt. Auch bei Nichtanwendung des Bauturbos – also regulärer Änderung des Bebauungsplanes – würde letztlich kein anderes Ergebnis erzielt werden.

Eine Vorberatung im Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss hat stattgefunden, eine Beschlussempfehlung liegt vor. Als Ergänzung zu den Beratungen im Ausschuss wurde erläutert, dass der Spielplatz notwendig ist, da der bestehende Spielplatz nicht abgelöst werden kann. Weiterhin wurde unter anderem erklärt, weshalb Parkplätze entlang der Bodelschwinghstraße eine entsprechende Unfallgefahr mit sich bringen würden.

Der Stadtrat beriet weiterhin über einen Prüfantrag der SPD-Stadtratsfraktion zu einer weiteren Zufahrt zum Kalvarienberg von der Bodelschwinghstraße. Ausführlich nahm die Verwaltung Stellung zu diesem Prüfantrag. Ergebnis der Darlegungen sowie der Beratungen im Stadtrat war, dass keine Notwendigkeit für eine solche Zufahrt besteht, zumal eine potenzielle Gefahrenstelle durch eine zusätzliche Kreuzung geschaffen werde würde.

Nach umfassenden Beratungen erteilte der Stadtrat dem Bauantrag zum Neubau der Wohnanlage unter Anwendung des gesetzlich möglichen „Bauturbos“ mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen.

Antrag der Fraktion Freie Wähler Karlstadt auf Erlass einer Satzung zur Ortssprecherwahl

Die Fraktion „Freie Wähler Karlstadt“ hat einen Antrag auf Erlass einer Satzung zur Wahl von Ortssprecherinnen und Ortssprechern gestellt. Diese Satzung regelt, dass künftig im Rahmen einer Ortsversammlung im betreffenden Stadtteil in geheimer Wahl eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher gewählt wird.

Dies kommt nur zum Tragen in Stadtteilen, in welchen keine Gemeindebürgerin oder kein Gemeindebürger in den Stadtrat gewählt wurde.

Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Wahl von Ortssprecherinnen und Ortssprechern zum 1. Mai 2026.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024

Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2024 im Juni 2025 zur Kenntnis genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Prüfung beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss unter Vorsitz von Stadtrat Stefan Rümmer nahm die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Karlstadt, der Stadtwerke und der Stadtmarketing Karlstadt GmbH auf und schloss sie am 11. Februar 2026 nach 7 Sitzungen ab. Vorsitzender Stefan Rümmer erläuterte auszugsweise einzelne durchgeführte Prüfungen. Zum Abschluss stellte der Stadtrat nun die Jahresrechnung fest bei den Einnahmen und Ausgaben mit dem bereinigten Sollergebnis in Höhe von 63.709.952,51 Euro fest. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.