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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 5/2026
Bekanntmachungen
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Einhebetermin für die Grundsteuer 2026

Nach den einschlägigen Gesetzen ist die Grundsteuer mit einer Jahresrate am

1. Juli 2026

zur Zahlung fällig. Nachdem keine Barzahlungen in der Stadtkasse mehr vorgenommen werden können, werden Sie gebeten, die Steuern bei den örtlichen Geldinstituten einzuzahlen.

Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt.

Bitte machen Sie von dem Abbuchungsverfahren Gebrauch. Auskunft erteilt die Stadtkasse. Die Bankkonten sind:

Sparkasse Mainfranken Würzburg IBAN: DE40790500000190001081

BIC: BYLADEM1SWU

Raiffeisenbank Main-Spessart IBAN: DE04790691500005701660

BIC: GENODEF1GEM

Wir weisen darauf hin, dass Steuern Bringschulden sind und die Einzahlung bis zum o.g. Termin erfolgen muss.

Karlstadt, 26. Mai 2026
Michael Hombach
Erster Bürgermeister