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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 6/2026
Sitzungsberichte
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Sitzungsberichte

Dorferneuerung Laudenbach-Mühlbach; Abschluss einer Kostenvereinbarung für die Maßnahme „Neugestaltung Ortsmitte Mühlbach mit Kirchenvorplatz“

Nach langer Planungsarbeit und den notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden hat der Vorstand der Dorferneuerung im März 2025 den Plan für die „Neue Ortsmitte Mühlbach mit Kirchenvorplatz“ beschlossen.

Der Planer, Herr Müller-Maatsch, stellte dem Gremium die Planung vor.

Die Teilnehmergemeinschaft Laudenbach-Mühlbach legte auf Grundlage der Kostenberechnung des Büros Müller-Maatsch eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Stadt an dieser Maßnahme vor. Der Bau-, Umwelt-, Land- du Forstwirtschaftsausschuss stimmte der Planung für die „Neue Ortsmitte Mühlbach mit Kirchenvorplatz“ im Stadtteil Mühlbach sowie der vorgelegten Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Stadt Karlstadt zu. Die Kostenbeteiligung beträgt insgesamt 306.911,40 Euro. Die Verwaltung wurde beauftragt die Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Laudenbach Mühlbach abzuschließen.

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 16 Wohneinheiten, Stationsweg 32 in Karlstadt; Mieterstrommodell

Für den Neubau des Mehrfamilienhauses im Stationsweg ist laut Förderbescheid die Umsetzung eines sogenannten Mieterstrommodelles vorgesehen. Bei diesem Modell wird eine PV-Anlage auf dem Dach des Gebäudes errichtet, über welche die Mieter günstig Strom beziehen können. Erst wenn diese Stromverwendung (direkte Abnahme durch Mieter/Einspeisung in Stromspeicher/Verwendung des Überschussstromes zur Aufheizung von Brauchwasserspeichern) ausgenutzt ist, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist.

Aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlage muss das Modell allerdings angepasst werden. Herr Winkler von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH und Co. KG stellte den aktuellen Sachstand und die Möglichkeiten vor.

Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt der B27 (Eußenheimer Straße) zwischen der Straßenbauverwaltung und der Stadt Karlstadt

Für den gemeinschaftlichen Ausbau der Bundesstraße B27 ist zur Regelung der Kostentragung und Abwicklung eine Vereinbarung zwischen der Stadt Karlstadt und dem Freistaat Bayern, hier vertreten durch die Straßenbauverwaltung, erforderlich. Die Stadt Karlstadt ist als Bauherr der Maßnahme für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Planungen, Ausschreibungen und Vergaben wurden bisher mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt. Von der Straßenbauverwaltung werden folgende Bauleistungen für den Bereich der B 27 durchgeführt:

  • Errichtung Fußgängersignalanlage inkl. Mastfundamente
  • Beschilderungsarbeiten
  • Markierungsarbeiten (Längs- und Quermarkierung)
  • Deckenbau

Nach Beendigung der Bauarbeiten werden die Bauleistungen gemeinsam abgenommen und die jeweiligen Bauteile an die Straßenbauverwaltung übergeben. Der Grunderwerb ist von der Stadt Karlstadt in Abstimmung mit der Straßenbauverwaltung durchzuführen. Kosten der Deckenerneuerung im Bereich der Kreisverkehre und dem verbleibenden Fahrbahnbereich zwischen den Kreisverkehren trägt die Straßenbauverwaltung. Aufgrund des Veranlasserprinzips trägt die Stadt Karlstadt die Kosten für den Bau der Gehwege einschließlich der Hochborde, der Entwässerungsrinnen (2-Zeiler) und der zugehörigen Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen. Sämtliche Grunderwerbskosten einschließlich der Kosten für Versetzung von Zäunen, Herstellung von Sockelmauern, Entschädigung von Straßenanliegern sowie Kosten für Beurkundung, Vermessung und Abmarkung trägt die Stadt Karlstadt als Veranlasser. Die Unterhaltung der ausgebauten Ortsdurchfahrt obliegt dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße, die beidseits verlaufenden, verbreiterten Gehwege obliegen der Unterhaltung der Stadt Karlstadt. 

Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss beschloss die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Würzburg und der Stadt Karlstadt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt im Zuge der Bundesstraße 27 in Karlstadt (Eußenheimer Straße).