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Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 6/2026
Sitzungsberichte
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Sitzungsberichte

Errichtung von Windkraftanlagen

In der Änderung des Regionalplanes wurden nördlich des Stadtteiles Heßlar an der Gemarkungsgrenze zu Aschfeld und Halsheim ein Windenergiegebiet ausgewiesen. Innerhalb dieses Gebietes könnten auf städtischen Grundstücken drei Windkraftanlagen entstehen. Nachdem der Stadtrat im Juli 2025 der Errichtung von drei Windkraftanlagen zugestimmt hatte, wurde das Büro Plan BC GmbH mit den planerischen Leistungen beauftragt. Frau Schubert vom Planungsbüro stellte die möglichen nächsten Schritte vor.

Der Stadtrat beschloss die Fortführung des Genehmigungsverfahrens für drei städtische Windkraftanlagen im Stadtteil Heßlar. Das Projekt wird im Rahmen des BImSchG vorangetrieben, wobei die Büros Arvensis Umweltplanung und Plan BC GmbH mit der fachlichen Umsetzung bzw. Begleitung des Verfahrens beauftragt wurden.

Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung und den Betrieb der Kindertageseinrichtungen der Stadt Karlstadt nach dem BayKiBiG

Der Bildungs-, Sozial-, Sport- und Kulturausschuss der Stadt Karlstadt hatte dem Stadtrat eine Neufassung der Kita-Gebührensatzung zum 1. September 2026, die eine Erhöhung der Elternbeiträge um 20,00 Euro pro Buchungszeitkategorie vorsieht, vorgeschlagen. Diese Anpassung ist auf gestiegene Betriebskosten sowie Tariferhöhungen zurückzuführen und wurde mit den örtlichen Trägern im Bereich Karlstadt abgestimmt. Zudem wird die Schulkindbetreuung in Kitas strukturell an die Regelkindbetreuung angeglichen und die Gebührenstaffelung für Ferienzeiten optimiert. Der Stadtrat folgte einstimmig der Empfehlung des Bildungs-, Sozial-, Sport- und Kulturausschuss und genehmigte die komplette Satzung einschließlich der Gebührenerhöhung. Die Satzung kann in Kürze auf der Homepage der Stadt Karlstadt eingesehen werden.

Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2025

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wurde die Haushaltsrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufgestellt und durch einen Rechenschaftsbericht erläutert. Daneben gibt der Rechenschaftsbericht auch einen Überblick über den Stand des Vermögens, der Verbindlichkeiten und der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr (§ 81 KommHV). Die Jahresrechnung umfasst die Haushaltsrechnung (SOLL-Abschluss) und den kassenmäßigen Ist Abschluss (§ 77 Abs. 1 KommHV-K). Das Ergebnis der Jahresrechnung wurde am 13. Mai 2026 festgestellt. Die Haushaltsrechnung schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 61.109.172,10 Euro ab und liegt damit um 2.791.172,10 (+4,8 %) Euro über dem geplanten Haushaltsvolumen. Gegenüber dem Haushaltsansatz lag das Rechnungsergebnis für den Verwaltungshaushalt um 5.948.000,26 Euro (+14,9 %) über und für den Vermögenshaushalt um 3.156.828,16 Euro (-17,2 %) unter der Haushaltsplanung.

Bestellung der zweiten Bürgermeisterin Frau Martha Bolkart-Mühlrath und dritten Bürgermeisterin Frau Tanja Müller zu Eheschließungsstandesbeamtinnen

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat beschlossen, die Zweite Bürgermeisterin Martha Bolkart-Mühlrath und die Dritte Bürgermeisterin Tanja Müller zu Eheschließungsstandesbeamtinnen für den Standesamtsbezirk Karlstadt zu bestellen. Nach ihrer Wahl im Mai 2026 und einer anstehenden Kurzschulung im Sommer sind beide künftig berechtigt, Trauungen durchzuführen und die dazugehörigen Beurkundungen vorzunehmen. Auch der Erste Bürgermeister Michael Hombach bekleidet dieses Amt weiterhin in der aktuellen Amtsperiode, sodass in Zukunft alle drei Bürgermeister der Stadt für Eheschließungen zur Verfügung stehen.

Bevollmächtigung des geschäftsleitenden Beamten als Mitglied des Aufsichtsrates und Teilnahme an der Generalversammlung der BayKIT e.G.

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat den geschäftsleitenden Beamten Uli Heck bevollmächtigt, das Mandat als Aufsichtsratsmitglied bei der Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) auszuüben. Nachdem Uli Heck bereits im Mai 2026 in das Gremium gewählt wurde, umfasst die Vollmacht nun alle mit diesem Amt verbundenen Überwachungs- und Stimmrechte für die gesamte Dauer seiner Amtszeit. Gleichzeitig vertritt er die Stadt Karlstadt künftig als stimmberechtigter Vertreter in der Generalversammlung der Genossenschaft, solange er das Aufsichtsratsamt innehat und als geschäftsleitender Beamter für die Stadt Karlstadt tätig ist.

Zusätzliches Mitglied in der Schulverbandsversammlung des Schulverbands Thüngen

Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat die Zweite Bürgermeisterin Martha Bolkart-Mühlrath als weiteres Mitglied für die Schulverbandsversammlung des Schulverbands Thüngen bestellt. Da aktuell mehr als 50 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet die dortige Verbandsschule besuchen, steht der Stadt Karlstadt laut dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz ein zweiter Sitz in dem Gremium zu. Neben dem Ersten Bürgermeister vertritt Zweite Bürgermeisterin Martha Bolkart-Mühlrath die städtischen Interessen dort nun für die Dauer der aktuellen Wahlperiode.