Immer mehr Menschen nutzen das Rad oder das Pedelec für ihre täglichen Wege. Auch zum Pendeln sowie im weiteren Alltag wird das Fahrrad immer beliebter.
Mehr Rücksicht und gegenseitiger Respekt im Straßenverkehr tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern. Schon in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das gilt sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer, E-Scooter -Nutzende und Fußgänger.
Das Gebot, Rücksicht zu nehmen, beruht auf gegenseitigem Respekt und wendet sich bewusst gegen ein Verhalten, das vom "Recht des Stärkeren" geleitet ist. Ihm zugrunde liegt, dass alle Verkehrsteilnehmenden gleiche Rechte und Pflichten haben und Fehler machen können. Denn alle Verkehrsteilnehmenden können kritische Situationen herbeiführen, sie aber auch durch rücksichtsvolles Verhalten entschärfen. Besonders den Schwächsten, den Fußgängern, vor allem aber Kindern und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gebührt besondere Beachtung und Rücksicht. Jeder kann dazu beitragen den Straßenverkehr sicherer zu machen.
Rücksichtsvolle Radfahrende
Rad- und Pedelec- sowie E-Scooterfahrende agieren dann rücksichtsvoll, wenn sie:
Weiter gilt:
Ist kein Radweg vorhanden, darf der Gehweg nur befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.
Ausnahme: Kinder unter 8 Jahren müssen in Deutschland auf dem Gehweg Rad fahren, Kinder bis 10 Jahre dürfen es. Auf Gehwegen haben Fußgänger stets Vorrang. Daher darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten.