Titel Logo
Mitteilungsblatt Karlstadt
Ausgabe 7/2026
Stadtverwaltung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wissenswertes

Immer mehr Menschen nutzen das Rad oder das Pedelec für ihre täglichen Wege. Auch zum Pendeln sowie im weiteren Alltag wird das Fahrrad immer beliebter.

Mehr Rücksicht und gegenseitiger Respekt im Straßenverkehr tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern. Schon in § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Das gilt sowohl für Autofahrer  als auch für Radfahrer, E-Scooter -Nutzende und Fußgänger.

Das Gebot, Rücksicht zu nehmen, beruht auf gegenseitigem Respekt und wendet sich bewusst gegen ein Verhalten, das vom "Recht des Stärkeren" geleitet ist. Ihm zugrunde liegt, dass alle Verkehrsteilnehmenden gleiche Rechte und Pflichten haben und Fehler machen können. Denn alle Verkehrsteilnehmenden können kritische Situationen herbeiführen, sie aber auch durch rücksichtsvolles Verhalten entschärfen. Besonders den Schwächsten, den Fußgängern, vor allem aber Kindern und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gebührt besondere Beachtung und Rücksicht. Jeder kann dazu beitragen den Straßenverkehr sicherer zu machen.

Rücksichtsvolle Radfahrende

Rad- und Pedelec- sowie E-Scooterfahrende agieren dann rücksichtsvoll, wenn sie:

  • sich an die geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften halten,
  • realisieren, dass sowohl sie als auch andere Verkehrsteilnehmende Fehler machen können und diese bei anderen verzeihen,
  • vorausschauend fahren und nicht zwanghaft auf ihrem Recht beharren,
  • auch anderen Vorrang gewähren.

Weiter gilt:

  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang. Radfahrer müssen bremsbereit sein, ihre Geschwindigkeit anpassen und Fußgänger nicht gefährden
  • Beim Vorbeifahren an parkenden Autos ist ein Abstand von etwa 1m einzuhalten, um nicht von aufgehenden Türen getroffen zu werden.
  • Eine angepasste Geschwindigkeit, besonders in Kurven oder an Engstellen, ist wichtig. Nicht auf dem eigenen Recht zu beharren, steigert die Sicherheit.
  • Nebeneinander fahren ist erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.
  • Achten Sie auf benutzungspflichtige Radwege. Sind solche vorhanden, so ist die Nutzung der Fahrbahn und selbstverständlich des Fußweges verboten.
  • Bei nicht benutzungspflichtigen Radwegen haben Sie ein Wahlrecht zwischen Radweg und Fahrbahn.
  • Ist kein Radweg vorhanden, darf der Gehweg nur befahren werden, wenn ein entsprechendes Zusatzschild dies erlaubt.

    Ausnahme: Kinder unter 8 Jahren müssen in Deutschland auf dem Gehweg Rad fahren, Kinder bis 10 Jahre dürfen es. Auf Gehwegen haben Fußgänger stets Vorrang. Daher darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten.

  • Nicht in der Mitte der Fahrbahn fahren, sondern möglichst weit rechts.